Allgemeine Geschäftsbedingungen der JH BLUES VIBRATIONS Agency


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungsservice, Arrangements & Buchungen

 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur JH BLUES VIBRATIONS (nachfolgend Booking Agentur genannt) und ihren Vertragspartnern wie z.B.: Veranstaltern und/oder Künstlern/Bands (nachfolgend Kunden genannt). Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

 

2. Vertrag

Verträge zwischen der Booking-Agentur und den Kunden kommen zustande durch:

*Annahme eines schriftlichen Angebots (per E-Mail, Telefon, Fax, Brief)

*Schriftlicher Vertrag

* das gesprochene Wort

*Zusagen über Botendienste.

 

Im Rahmen eines bestehenden Vertrages mit dem/den Kunden besteht eine Mitwirkungspflicht des/der Kunden. Ein Außerkraftsetzen der Buchungsstelle durch den/die Kunden ist daher ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt für einen potentiellen Dritten (z.B. Label), wenn schriftlich nachgewiesen wird, dass die Booking-Agentur mit Einverständnis des/der Auftraggeber(s) bereits seit längerer Zeit für den/die Auftraggeber(s) günstige Verhandlungen mit potentiellen Veranstaltern oder Medien geführt hat oder mit Teilen der Band diesbezüglich bereits zusammengearbeitet hat. Der/die Kunde(n) hat/haben die Booking-Agentur bei besonders vermittelten Konzerten unverzüglich zu informieren, damit eine Provision seitens der Booking-Agentur geltend gemacht werden kann. Bei Zuwiderhandlung seitens des/der Auftraggeber(s) wird dem/der Auftraggeber(s) die volle Booking-Agentur-Provision in Rechnung gestellt und das bestehende Vertragsverhältnis wegen Vertragsbruch mit sofortiger Wirkung gekündigt. Etwaige Regresszahlungen für entgangene Umsätze, für alle weiteren vom Veranstalter über die Buchungsstelle bestätigten Konzerte, werden ebenfalls in voller Höhe der Provision in Rechnung gestellt.

 

3. Rücktritt vom Vertrag / Stornogebühren

Ein Rücktritt des/der Kunden ist durch schriftliche Stornierung des Vertrages möglich. Bei einem Rücktritt aus Gründen der fehlerhaften Doppelbelegung oder NICHT- Höherer Gewalt, Krankheit, Tod oder Insolvenz oder Corona-Vorgaben durch den Gesetzgeber fallen Stornogebühren an, wobei zwischen Personalkosten und grundsätzlich damit verbundenen sonstigen Aufwandskosten (Werbekosten, etc.) unterschieden wird.

 

Stornogebühren für Personalkosten der Agentur:

Stornierung bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 25% des vereinbarten Betrages.

Stornierung bis zu 10 Tagen vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Betrages.

Stornierung bis zu 3 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Betrages.

Stornierung bis >3 Tage vor der Veranstaltung: voller vereinbarter Betrag.

 

Reisekosten und sonstige Kosten der Buchungsstelle (z.B. Verbrauchsmaterial) werden bei einer Stornierung nicht berechnet. Wird unmittelbar nach der Stornierung eines Vertrages durch einen der Kunden ein Auftrag zu einem anderen Termin erteilt, werden die Stornogebühren gesondert geregelt. Eine Stornierung durch die Buchungsstelle ist aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen möglich. In diesem Fall bemüht sich die Buchungsstelle, sofern das Unternehmen noch besteht, einen Ersatz zu den gleichen Konditionen wie vereinbart zu vermitteln.

 

Der Rücktritt vom Vertrag muss durch den/die Kunden so früh wie möglich schriftlich erfolgen, dies gilt jedoch nicht für die im Gastaufnahmevertrag enthaltene Corona-Klausel § 13 Abs. 4.

 

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, es sei denn, der Schaden wurde durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Künstlers/der Band verursacht.

 

Der Auftraggeber haftet für Schäden an der technischen Ausstattung des Künstlers/der Band, die durch Gäste während einer Veranstaltung verursacht werden. Kann der Künstler / die Band aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, und durch äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall - oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückbehaltung der Zahlung.

 

5. Zahlungen

der Buchungsprovision (Vermittlungsprovision) seitens des Veranstalters, sind ohne Abzug und ausschließlich an die Buchungsstelle direkt zu leisten. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Barzahlung vor / während / unmittelbar nach Ende einer Veranstaltung. b) Nach vorheriger Absprache auch durch Überweisung auf ein von der Buchungsagentur benanntes Konto (siehe Gastspielvertrag) unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 7 Werktage nach Veranstaltungsbeginn. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert. Die Zahlung der Gesamtrechnung ist vom Auftraggeber (Veranstalter) an beide Parteien (Booking-Agentur / Künstler oder Band) getrennt zu leisten, unabhängig vom Erfolg des Auftritts beim Publikum (siehe Gastspielvertrag). Ungerechtfertigte Skonti und Rabatte werden von der Booking-Agentur eingefordert.

 

6. GEMA-Gebühren, Steuern, Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK), sonstige Abgaben und sonstige Kosten

GEMA-Gebühren, Steuern, Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK-Beiträge) und sonstige Abgaben sowie behördliche Anmeldungen und Genehmigungen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers (Veranstalters). Ebenso gehen Stromkosten und sonstige Kosten, die für die Veranstaltung anfallen, zu Lasten des Auftraggebers (Veranstalters).

 

7. Zusätzliche Vereinbarungen

bedürfen der Schriftform.

 

8. Gerichtsstand

Für beide Vertragsparteien ist Bielefeld.

 

9. Schlussbestimmungen

Der Gastaufnahmevertrag ist als Erweiterung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu betrachten.

 

10. Sitz der Agentur

JH BLUES VIBRATIONS Agentur

Herr Jörg Himmrich

Grabbestr. 1

32257 Bünde (Deutschland)